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Kurze direkte Antwort
Reichen Sie fehlende Nachweise direkt bei der Elterngeldstelle ein, die Ihren Antrag bearbeitet. Geben Sie dabei Ihr Aktenzeichen an, falls es schon vorliegt. Über ElterngeldDigital lassen sich Änderungen oder nachträgliche Unterlagen nach dem Absenden nicht in jedem Fall übermitteln. Nutzen Sie deshalb den von Ihrer zuständigen Stelle genannten Postweg, Upload oder Online-Dienst und bewahren Sie einen Nachweis über die Übermittlung auf.
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Für wen gilt das?
- Sie haben den Elterngeldantrag bereits eingereicht und danach einen fehlenden Nachweis bemerkt.
- Die Elterngeldstelle hat Sie schriftlich oder elektronisch zur Nachreichung aufgefordert.
- Ihre Angaben sind unverändert; Sie möchten nur einen Beleg ergänzen.
- Nicht gemeint sind Änderungen der beantragten Bezugsmonate oder anderer Antragsangaben. Dafür kann ein gesondertes Schreiben oder Änderungsantrag nötig sein.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Lesen Sie das Schreiben der Elterngeldstelle vollständig. Notieren Sie, welcher Nachweis fehlt, bis wann er erwartet wird und ob ein bestimmter Übermittlungsweg genannt ist.
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Suchen Sie das Aktenzeichen oder Geschäftszeichen auf der Eingangsbestätigung oder dem Schreiben. Liegt noch kein Aktenzeichen vor, verwenden Sie Namen, Anschrift, Geburtsdatum des Kindes und das Datum des Antrags zur Zuordnung.
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Prüfen Sie den Nachweis auf Vollständigkeit und Lesbarkeit. Mehrseitige Bescheide, Abrechnungen oder Kontoauszüge sollten vollständig und in der richtigen Reihenfolge vorliegen.
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Senden Sie die Unterlage über den von Ihrer Elterngeldstelle vorgesehenen Weg. Das kann je nach Bundesland und Behörde ein Upload, ein eigener Online-Dienst oder der Postweg sein.
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Fügen Sie ein kurzes Begleitschreiben bei. Nennen Sie Aktenzeichen, den nachgereichten Nachweis und Ihre Kontaktdaten. Wiederholen Sie nicht den gesamten Antrag.
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Speichern Sie eine Kopie und dokumentieren Sie den Versand oder Upload. Bei einer knappen Frist können Sie die Stelle sachlich über die erfolgte Übermittlung informieren.
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Kontrollieren Sie weitere offene Punkte aus dem Anforderungsschreiben. Eine einzelne nachgereichte Datei erledigt die Aufforderung nur, wenn alle dort genannten Nachweise enthalten sind.
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Häufige Fehler
- Die Unterlagen werden erneut nur im bereits abgesendeten Portal-Antrag abgelegt, obwohl die zuständige Stelle sie dort nicht abrufen kann.
- Aktenzeichen und eindeutige Zuordnungsdaten fehlen im Begleitschreiben.
- Nur die erste Seite eines mehrseitigen Nachweises wird übermittelt.
- Die Datei ist unscharf, passwortgeschützt oder größer als das verwendete Portal erlaubt.
- Eine gesetzte Nachreichfrist wird ignoriert, ohne die Elterngeldstelle zu kontaktieren.
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Benötigte Unterlagen
- Das Schreiben oder die E-Mail mit der Anforderung, sofern vorhanden
- Das Aktenzeichen oder die Eingangsbestätigung des Elterngeldantrags
- Der konkret angeforderte Nachweis in vollständiger und lesbarer Form
- Ein kurzes Begleitschreiben mit Name, Anschrift und Kontaktdaten
- Ein Versand-, Upload- oder Eingangsbeleg für Ihre Unterlagen
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Was tun bei Ablehnung oder Problemen?
Wenn Sie den geforderten Nachweis nicht rechtzeitig erhalten, informieren Sie die Elterngeldstelle vor Ablauf der genannten Frist und erklären Sie knapp, wann Sie ihn voraussichtlich vorlegen können.
Wenn eine Datei technisch nicht angenommen wird, nutzen Sie den alternativen Übermittlungsweg der zuständigen Stelle. Das Kontaktformular von ElterngeldDigital ist für technische Fragen gedacht, nicht für die Bearbeitung Ihres Antrags.
Wenn bereits ein Bescheid ergangen ist und der fehlende Nachweis die Entscheidung beeinflusst haben könnte, prüfen Sie die im Bescheid genannte Rechtsbehelfsbelehrung und wenden Sie sich bei Bedarf an eine geeignete Beratungsstelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Wenn Sie zugleich Antragsangaben ändern möchten, kennzeichnen Sie die Änderung ausdrücklich. Eine bloße Unterlagennachreichung ändert den beantragten Bezugszeitraum nicht automatisch.
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FAQ
Kann ich Elterngeld-Unterlagen nach dem Absenden online ergänzen?
Das hängt vom Bundesland und der zuständigen Elterngeldstelle ab. ElterngeldDigital weist darauf hin, dass nachträgliche Änderungen nicht über das Portal übermittelt werden können. Prüfen Sie deshalb den Weg Ihrer Stelle.
Welche Frist gilt für das Nachreichen?
Maßgeblich ist zunächst die Frist im Schreiben Ihrer Elterngeldstelle. Fehlt ein Nachweis noch, sollten Sie die Stelle vor Fristablauf informieren, statt ohne Rückmeldung abzuwarten.
Was schreibe ich auf das Begleitschreiben?
Nennen Sie Aktenzeichen, Name, Anschrift, Geburtsdatum des Kindes, die Bezeichnung des Nachweises und das Datum der Übermittlung. Ein kurzer, eindeutiger Text genügt.
Muss ich den ganzen Elterngeldantrag noch einmal senden?
In der Regel nicht. Reichen Sie nur die angeforderten oder fehlenden Nachweise ein, sofern die Elterngeldstelle nichts anderes verlangt.
Welche Unterlagen werden häufig verlangt?
Zu den grundlegenden Nachweisen gehören die Geburtsurkunde und Einkommensnachweise. Je nach Beschäftigung und Lebenssituation können weitere Unterlagen nötig sein.
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Kurze Zusammenfassung
- Anforderung und Nachreichfrist vollständig prüfen.
- Aktenzeichen oder eindeutige Zuordnungsdaten angeben.
- Nur vollständige, lesbare Nachweise über den vorgesehenen Weg senden.
- Übermittlung belegen und bei Verzögerungen frühzeitig Kontakt aufnehmen.
Keine Rechtsberatung. Stand der Informationen: August 2026