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Das Wichtigste zuerst
Fehlende Unterlagen können Sie auch nach einem Versagungsbescheid nachreichen. Ein neuer Antrag ist dafür nach der BA-Weisung nicht erforderlich. Die Zahlung für die versagten Monate erfolgt jedoch nicht automatisch: Das Jobcenter muss über eine vollständige oder teilweise rückwirkende Leistung entscheiden.
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So gehen Sie jetzt vor
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Unterlagen nachreichen Reichen Sie alle verfügbaren, konkret verlangten Nachweise beim Jobcenter ein. Fehlende Nachweise können über die Online-Dienste oder die Jobcenter-App übermittelt werden.
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Lücken erklären Benennen Sie noch fehlende Dokumente und erklären Sie schriftlich, weshalb diese derzeit nicht beschafft werden können.
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Nachzahlung verlangen Verlangen Sie ausdrücklich eine Entscheidung nach § 67 SGB I über die versagten Monate.
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Widerspruch sichern Wenn Sie zusätzlich die Rechtmäßigkeit der Versagung prüfen lassen wollen, legen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein.
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Bescheid prüfen Prüfen Sie, ob die Mitwirkungsaufforderung die verlangte Mitwirkung und die drohende Folge schriftlich bezeichnete und eine angemessene Frist setzte.
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Nachreichen oder zusätzlich widersprechen?
Nach der BA-Weisung soll das Jobcenter von Amts wegen über Beginn und Umfang der nachträglichen Leistung entscheiden. Für diese Ermessensentscheidung können insbesondere die Gründe der Verzögerung, Ihre wirtschaftliche Lage, Schulden, Auswirkungen auf Angehörige und die Krankenversicherung erheblich sein.
Das Nachreichen dient dazu, die fehlende Mitwirkung zu erfüllen. Ein zusätzlicher Widerspruch ist wichtig, wenn auch der Versagungsbescheid überprüft werden soll. Eine Begründung ist für einen fristwahrenden Widerspruch nicht zwingend erforderlich.
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Wann der Versagungsbescheid geprüft werden sollte
Form und Umfang Eine Versagung kann angreifbar sein, wenn der Hinweis auf die Rechtsfolge fehlte, die Frist unangemessen war oder trotz nur teilweise ungeklärten Anspruchs die gesamte Leistung versagt wurde.
Voraussetzungen Eine Versagung wegen fehlender Mitwirkung setzt voraus, dass die Sachverhaltsaufklärung erheblich erschwert ist und die Leistungsvoraussetzungen deshalb nicht nachgewiesen sind.
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Unterlagen nachreichen, Nachzahlung verlangen und Widerspruch sichern
Muster für das Jobcenter
An das Jobcenter [Ort] Betreff: Versagungsbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich die mit Schreiben vom [Datum] verlangten Unterlagen nach: – [Unterlage] – [Unterlage] Noch nicht vorlegen kann ich [Unterlage]. Grund: [Erklärung]. Ich bitte um eine Entscheidung nach § 67 SGB I über die vollständige oder teilweise Erbringung der versagten Leistungen für den Zeitraum [Zeitraum]. Bitte berücksichtigen Sie dabei insbesondere [Gründe der Verzögerung und wirtschaftliche Folgen]. Vorsorglich lege ich gegen den Versagungsbescheid vom [Datum] Widerspruch ein. Eine Begründung reiche ich gegebenenfalls nach. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Passen Sie die eckigen Klammern an. Streichen Sie den Widerspruchsabschnitt, wenn Sie ausschließlich die Mitwirkung nachholen und den Bescheid nicht überprüfen lassen wollen.
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Bei akuter existenzieller Notlage
Bei einer akuten existenziellen Notlage kann beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile beantragt werden. Das ist auch schon vor einer Klage möglich.
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Häufige Fragen
Was gilt, wenn der Bescheid keine Versagung nach § 66 SGB I ist?
Wurde der Anspruch inhaltlich abgelehnt und nicht wegen fehlender Mitwirkung versagt, ist § 67 SGB I möglicherweise nicht der passende Weg. Prüfen Sie Rechtsgrundlage und Begründung des Bescheids und sichern Sie gegebenenfalls fristgerecht den Widerspruch.
Bis wann muss das Jobcenter nach der Nachreichung entscheiden?
Die geprüften Quellen nennen keine bundesweit festgelegte Entscheidungs- oder Auszahlungsfrist nach vollständiger Nachreichung. Über Beginn und Umfang einer rückwirkenden Leistung soll das Jobcenter von Amts wegen entscheiden.
Was kann ich tun, wenn ein verlangter Nachweis nicht rechtzeitig beschafft werden kann?
Reichen Sie vorhandene Unterlagen ein, erklären und belegen Sie Ihre Beschaffungsbemühungen und beantragen Sie vor Fristablauf eine Verlängerung oder die Anerkennung eines Ersatznachweises. Bei aufwendiger Beschaffung kann eine längere Frist angemessen sein.
Was gilt, wenn das Jobcenter bereits eingereichte Unterlagen nicht berücksichtigt hat?
Belegen Sie den Zugang mit vorhandenen Versand- oder Uploadbestätigungen und übermitteln Sie die Unterlagen vorsorglich erneut über einen nachweisbaren Weg. Liegt bereits ein Versagungsbescheid vor, sollte zusätzlich die Widerspruchsfrist geprüft werden.
Keine Rechtsberatung.