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Sonderfall · Alltag und Wohnen

Wohngeld bei Krankengeld: Neu- oder Erhöhungsantrag stellen

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Das Wichtigste zuerst

Gewöhnliches Krankengeld allein schließt Wohngeld nicht aus, wird aber als Einkommen berücksichtigt. Beziehen Sie noch kein Wohngeld, stellen Sie einen Neuantrag; bei laufendem Wohngeld ist bei einem Rückgang des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent ein Erhöhungsantrag möglich, wenn sich dadurch das Wohngeld erhöht. Reichen Sie den örtlich verlangten Krankengeldnachweis und Nachweise über die weiteren Einkünfte der Haushaltsmitglieder ein.

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Welcher Antrag passt zu Ihrer Situation?

  • Noch kein Wohngeld Stellen Sie einen Neuantrag; für die Berechnung ist grundsätzlich das im Bewilligungszeitraum voraussichtlich zu erwartende Einkommen maßgeblich.

  • Wohngeld läuft bereits Sinkt das Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent und erhöht sich dadurch das Wohngeld, können Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

  • Rückkehr zum Arbeitslohn Eine nicht nur vorübergehende Erhöhung der maßgeblichen Einkünfte und Einnahmen um mehr als 15 Prozent müssen Sie der Wohngeldstelle unverzüglich mitteilen.

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So gehen Sie jetzt vor

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    1. Einkommen zusammenstellen Erfassen Sie das voraussichtliche Krankengeld und die weiteren Einkünfte aller Haushaltsmitglieder.

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    2. Antrag auswählen Nutzen Sie ohne laufenden Wohngeldbezug den Neuantrag und bei laufendem Wohngeld gegebenenfalls den Erhöhungsantrag.

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    3. Einkommenswechsel darstellen Beziehen Sie bekannte Zeiträume mit Arbeitsentgelt oder Entgeltfortzahlung, anschließendem Krankengeld und einer absehbaren Rückkehr zum Arbeitslohn in die Einkommensprognose ein.

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    4. Antrag absenden Der neue Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich am Ersten des Monats der Antragstellung.

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Welche Nachweise werden vor Ort verlangt?

Formulare, Einreichungswege und konkret verlangte Krankengeldnachweise unterscheiden sich regional.

  • Hamburg Hamburg nennt einen Bescheid über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen als Einkommensnachweis.

  • Hamm Hamm verlangt eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Brutto-Krankengeld.

  • Berlin Berlin verlangt für Krankengeld den aktuellen Bescheid; eine Berliner Verdienstbescheinigung ermöglicht zusätzlich Angaben der Krankenkasse zu Betrag, Zahlungszeitraum und Rentenversicherungsbeiträgen.

  • Weitere Einkünfte Geben Sie auch die weiteren Einkünfte aller Haushaltsmitglieder an und reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein.

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Welcher Krankengeldbetrag ist maßgeblich?

Für die Einkommensermittlung ist nicht automatisch nur der nach Beitragsabzug auf dem Konto eingegangene Betrag maßgeblich.

Die Wohngeld-Verwaltungsvorschrift rechnet mit dem kalendertäglichen Krankengeldbetrag; für einen vollen Kalendermonat werden 30 Tage angesetzt.

Übernehmen Sie den im örtlichen Formular verlangten Betrag und reichen Sie den dort geforderten Nachweis ein.

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10 oder 15 Prozent: Welche Schwelle gilt?

Die Schwellen sind nicht austauschbar: Das Wohngeldgesetz unterscheidet zwischen sinkendem und nicht nur vorübergehend steigendem Einkommen.

SituationSchwelleFolge
Gesamteinkommen sinktMehr als 10 ProzentErhöhungsantrag möglich, wenn sich dadurch das Wohngeld erhöht
Maßgebliche Einkünfte und Einnahmen steigen nicht nur vorübergehendMehr als 15 ProzentUnverzüglich der Wohngeldstelle mitteilen

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Beginn und zuständige Stelle

Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte örtliche Wohngeldbehörde.

Bei einem erfolgreichen Erhöhungsantrag beginnt der neu festgesetzte Bewilligungszeitraum grundsätzlich am Ersten des Monats der Antragstellung.

Tritt die Einkommensminderung erst später ein, beginnt der neue Bewilligungszeitraum erst mit diesem späteren Monat.

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Häufige Fehler vermeiden

  • Nur den Kontobetrag eintragen Maßgeblich ist nicht automatisch nur der nach Beitragsabzug auf dem Konto eingegangene Betrag.

  • Weitere Einkünfte auslassen Neben dem Krankengeld sind auch die weiteren Einkünfte der Haushaltsmitglieder anzugeben.

  • Übergangsmonat unvollständig darstellen Bei einem untermonatigen Wechsel können Arbeitsentgelt beziehungsweise Entgeltfortzahlung und Krankengeld für die anschließenden Kalendertage gemeinsam in die Einkommensprognose eingehen.

  • Rückkehr zum Arbeitslohn übergehen Eine absehbare Rückkehr zum Arbeitslohn ist in die Einkommensprognose einzubeziehen.