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Das Wichtigste zuerst
Nein: Kinderzuschlag wird grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung gewährt. Wurde der Folgeantrag lediglich vergessen, lässt sich der dadurch entstandene Lückenmonat regelmäßig nicht rückwirkend schließen. Stellen Sie den neuen Antrag sofort bei der Familienkasse; fehlende Nachweise können nachgereicht werden.
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Prüfen Sie, warum die Lücke entstanden ist
Folgeantrag nur vergessen Bei bloßem Vergessen ist regelmäßig keine rückwirkende Zahlung für den Lückenmonat möglich. Reichen Sie den Folgeantrag trotzdem sofort ein.
Andere Sozialleistung zunächst beantragt Wurde Kinderzuschlag nicht rechtzeitig beantragt, weil stattdessen eine andere Sozialleistung geltend gemacht wurde und diese später versagt wird oder zu erstatten ist, kann § 28 SGB X eine rückwirkende Antragstellung ermöglichen.
Früherer Kinderzuschlagantrag blieb offen Nach der Durchführungsanweisung wird § 28 SGB X analog angewendet, wenn wegen eines noch nicht entschiedenen Kinderzuschlagantrags kein weiterer Monatsantrag gestellt wurde und der erste Antrag später abgelehnt wird.
Bewilligung kam erst nach Ende des Zeitraums Wird ein Kinderzuschlagantrag erst bewilligt, nachdem der bewilligte sechsmonatige Zeitraum bereits abgelaufen ist, kann ein neuer Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist des Bewilligungsbescheids gestellt und wie ein Antrag im Monat nach Ablauf des alten Bewilligungszeitraums behandelt werden.
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Was Sie jetzt tun sollten
Ein unverzüglich nach der späteren Ablehnung gestellter neuer Antrag kann auf den Folgemonat des ursprünglich abgelehnten Antragsmonats zurückwirken; die Familienkasse hat die dazwischenliegenden Monate gegebenenfalls einzeln zu prüfen.
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1. Neuen Antrag einreichen Der Kinderzuschlagantrag wird schriftlich oder online bei der Familienkasse gestellt.
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2. Rückwirkenden Beginn nennen Benennen Sie in einem Begleitschreiben ausdrücklich den Monat, ab dem Sie die rückwirkende Prüfung verlangen, und schildern Sie, welche ausstehende oder spätere Entscheidung die rechtzeitige Antragstellung verhindert hat.
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3. Entscheidung dokumentieren Fügen Sie den früheren Bescheid sowie Angaben und vorhandene Belege zu dessen Zugang und Bindungswirkung beziehungsweise Bestandskraft bei.
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4. Nicht nur Widerspruch einlegen Ein Widerspruch gegen einen ablehnenden Kinderzuschlagbescheid gilt nach der Durchführungsanweisung nicht als neuer Kinderzuschlagantrag. Für spätere Monate ist zusätzlich ein neuer Antrag erforderlich.
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Bei einer möglichen Ausnahme schnell handeln
Für Kinderzuschlag muss der nachgeholte Antrag unverzüglich nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist.
Die Durchführungsanweisung konkretisiert die unverzügliche Nachholung als ohne schuldhaftes Zögern und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung oder Erstattung bestandskräftig wurde. Diese 14-Tage-Konkretisierung steht in der Verwaltungsvorschrift, nicht unmittelbar im Gesetzeswortlaut.
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Unterlagen für die Familienkasse
Antrag Neuer Kinderzuschlagantrag
Bescheid Früherer Kinderzuschlagbescheid oder Bescheid über die andere Sozialleistung
Zeitpunkte Angaben und vorhandene Belege zum Zugang sowie zur Bindungswirkung oder Bestandskraft des Bescheids
Begleitschreiben Kurze Erklärung, warum der Antrag nicht früher gestellt wurde, und eindeutige Angabe des gewünschten Beginns
Nachweise Zu den typischen Unterlagen gehören Einkommensnachweise, Nachweise der Unterkunftskosten sowie gegebenenfalls Wohngeld-, Elterngeld-, BAföG- und Unterhaltsnachweise.
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Begleitschreiben für die rückwirkende Prüfung
Antrag mit ausdrücklichem rückwirkendem Beginn
Absender: [Name, Anschrift, Kindergeldnummer] An die Familienkasse [Dienststelle] Betreff: Neuer Antrag auf Kinderzuschlag und Prüfung einer rückwirkenden Wirkung Hiermit beantrage ich Kinderzuschlag ab [Monat/Jahr]. Ich bitte um Prüfung der rückwirkenden Wirkung nach § 5 Absatz 3 BKGG in Verbindung mit § 28 SGB X. Den Antrag habe ich nicht früher gestellt, weil [die andere beantragte Sozialleistung mit Bescheid vom [Datum] versagt wurde beziehungsweise zu erstatten ist / der noch nicht entschiedene frühere Kinderzuschlagantrag mit Bescheid vom [Datum] abgelehnt wurde]. Der Bescheid ging mir am [Datum] zu und wurde nach meiner Kenntnis am [Datum] bindend beziehungsweise bestandskräftig. Beigefügt sind [Bescheid und weitere Belege]. Zusätzlich stelle ich mit diesem Schreiben einen neuen Kinderzuschlagantrag für die späteren Monate. [Ort, Datum, Unterschrift]
Ergänzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und reichen Sie das Schreiben zusammen mit dem neuen Antrag ein.
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Künftige Zahlungslücken vermeiden
Früher beantragen Ein Folgeantrag darf bereits während des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden.
Kurzantrag prüfen Bei nicht wesentlich veränderten Familien-, Einkommens- und Wohnverhältnissen kann gegebenenfalls ein Kurzantrag verwendet werden.
Nachweise nachreichen Fehlende Nachweise können nachgereicht werden; warten Sie deshalb nicht allein wegen unvollständiger Unterlagen bis zum nächsten Monat.
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Gilt das überall gleich?
Anspruchsbeginn und Rückwirkungsregeln gelten bundesweit.
Zuständig ist die Familienkasse; nur die zuständige Dienststelle und die örtlichen Kontaktmöglichkeiten können sich je nach Wohnort unterscheiden.
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Häufige Fragen
Ist für den Beginn des Kinderzuschlags der genaue Antragstag oder der Antragsmonat entscheidend?
Der neue Bewilligungszeitraum beginnt bei einem gewöhnlich verspäteten Folgeantrag regelmäßig mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Frühere Lückenmonate werden bei bloßem Versäumen nicht erfasst.
Gibt es ein eigenes Formular für den rückwirkenden Antrag nach § 28 SGB X?
Die geprüften öffentlichen Informationen nennen kein eigenes Standardformular mit dieser Bezeichnung. Der gewünschte rückwirkende Beginn sollte deshalb im neuen Antrag oder in einem Begleitschreiben eindeutig angegeben werden.
Müssen bereits eingereichte Nachweise noch einmal beigefügt werden?
Bereits eingereichte Nachweise für Monate, die sich mit dem neuen Prüfungszeitraum überschneiden, müssen nach den Informationen der Familienkasse nicht erneut beigefügt werden.
Keine Rechtsberatung.